Mündiger Patient oder Tod auf Bestellung: Als erstes Land der Welt haben die Niederlande vor knapp 20 Jahren die aktive Sterbehilfe legalisiert.
2002 ist in den Niederlanden das „Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung“ in Kraft getreten. Damit bleibt die Sterbehilfe für Patienten bei aussichtslosem und unerträglichem Leiden für einen Arzt strafverfolgungsfrei, wenn er sich an genau definierte Richtlinien hält. Dem Gesetz ging eine fast 30 Jahre lange gesellschaftliche Debatte voraus, federführende Wegbereiter für die erstmalige Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in einem Land dieser Welt waren dabei die Mitglieder der „Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE). Und auch die Bevölkerung steht hinter dem Gesetz: 2017 hatten mehr als 85 Prozent aller Niederländer den Sterbehilfeparagraphen befürwortet.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht ein Verbot „geschäftsmäßiger Sterbehilfe“ das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 gekippt. Jedoch ließen die Richter dabei die Möglichkeit offen, Sterbehilfe zu beschränken oder anders zu regeln; dazu gibt es auch Vorschläge. Die Diskussion darüber hält weiter an.
Einen kompakten Überblick zu den Hintergründen der Entscheidung in den Niederlanden und zur aktuellen Debatte in Deutschland bietet das WDR ZeitZeichen vom 10. April 2021.