Vorsorgen
Rechtzeitig selbst entscheidenNiemand möchte bevormundet werden. Was aber, wenn das „von jetzt auf gleich“ unvermeidlich ist – wer soll dann was tun und was nicht? Bleiben Sie auch dann selbstbestimmt, indem Sie bereits jetzt Wichtiges sorgsam und vorausschauend festlegen. Belasten Sie niemanden mit Entscheidungen, die Sie schon heute vorsorglich selbst treffen können …
Versicherungen - <small>Nachkommen finanziell entlasten</small>
Noch bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen den Hinterbliebenen ein Sterbegeld aus. Damit ließ sich immerhin ein Teil der hohen Kosten etwa für Urne oder Sarg, Grabstein und Trauerfeier decken. Heute jedoch ist jeder auf sich gestellt und muss alles aus der eigenen Tasche finanzieren — im bundesweiten Durchschnitt zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Das aber muss nicht so sein! Wer schon zu Lebzeiten für finanzielle Entlastung sorgen will, hat insbesondere zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge.
Die Sterbegeldversicherung ist grundsätzlich eine Kapitallebensversicherung: Stirbt der Versicherte, wird die in der Police vereinbarte Summe nebst Überschüssen an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Damit kann dieser dann die Bestattung finanzieren oder Teile davon. Die Beitragshöhe hängt insbesondere vom Eintrittsalter und der Auszahlungssumme ab. Diese Vorsorgeart mag nicht die günstigste sein, aber sie hat große Vorteile.
So ist der Versicherungsschutz bereits nach vergleichsweise kurzer Wartezeit wirksam und auch wenn noch erst wenig eingezahlt ist, wird grundsätzlich nach dem Ableben des Kunden die volle Summe ausgezahlt. Außerdem ist das Kapital Teil des Schonvermögens, das Sozialamt hat also keinen Zugriff darauf. Das setzt jedoch unbedingt voraus, dass das Kapital in der Versicherung explizit für die Bestattungsvorsorge zweckgebunden und zudem in der Höhe angemessen ist.
Bei der Bestattungsvorsorge schließt man hingegen einen Vorsorgevertrag mit einem ausgewählten Bestatter ab. Mit ihm können auch gleich die Bestattungswünsche festgelegt werden. Das in der Regel wahlweise einmalig oder über laufende Beiträge eingezahlte Kapital wird auf einem Treuhandkonto als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge hinterlegt. Damit ist es ebenfalls Teil des Schonvermögens. Übrigens: Es lohnt sich ein Blick in bestehende Lebensversicherungen. Manche davon beinhalten nämlich bereits eine Bestattungsvorsorge.
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Trauervorsorge - <small>Verantwortlich handeln</small>
Der legendäre Spruch „Nach uns die Sintflut!“ wird der Marquise de Pompadour zugeschrieben: Im rauschenden Fest soll sie von der herben Niederlage gegen die preußischen Truppen bei Roßbach gehört und sich nicht um den nächsten Tag geschert haben. Auch lange nach dem Siebenjährigen Krieg gibt es Situationen, in denen man gleichgültig oder verantwortlich handeln kann. Der eigene Tod und das Danach liegen meist „jenseits“ dessen, um was man sich sorgt; allenfalls der Glaube an das Endgericht mag dem entgegenspielen.
Dabei hilft eine Trauervorsorge bei Weitem nicht nur den Hinterbliebenen, die inmitten größter Trauer Entscheidungen treffen und abwägen müssen – für den Verstorbenen, der dies vorher nicht selbst getan hat. Seine eigenen Dinge geordnet zu haben und damit den Angehörigen ein gutes Stück Sicherheit zu geben, lässt erfahrungsgemäß auch ein gutes Gefühl schon zu Lebzeiten aufkommen.
Trauervorsorgen – man spricht synonym auch von Bestattungsverfügungen – sind ganzheitlich und individuell. Der gängige Weg führt zu einem Spezialisten, der aus dem persönlichen Gespräch heraus die unterschiedlichsten Aspekte beleuchtet. Aus offenen Fragen werden so konkrete Lösungen und zwar immer mit dem Ziel, alles Notwendige geregelt zu haben. Dabei kann es um finanzielle Themen genauso gehen wie um Bestattungsart und -ort, Trauerfeier, -rede und -musik oder auch um die Grabpflege.
Wenn Sie sich über Details informieren möchten, schauen Sie doch gern selbst mal rein unter unserer Rubrik https://ever.rest/abschiednahme. Auf http://for.ever.rest/
können Sie außerdem schon heute eine digitale Gedenkstätte einrichten und dort beispielsweise Ihre ganz persönlichen Gedanken über sich selber widerspiegeln – so viel darf Ihnen Ihr eigenes Leben wert sein.
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Vollmachten - <small>In vertrauensvolle Hände begeben</small>
Nur noch eingeschränkt oder vielleicht gar nicht mehr selbst entscheiden können: In solchen Fällen verfügt regelmäßig das Gericht, wer diese wichtige Aufgabe übernehmen soll. Es sei denn, man hat rechtzeitig Vollmachten oder Verfügungen erlassen – dann nämlich, wenn man dazu noch in der Lage ist.
Mit einer Vollmacht lassen sich ganz allgemein Stellvertreter benennen, die für den Ausstellenden Entscheidungen treffen und handeln. Das gilt übrigens völlig unabhängig davon, ob dieser noch entscheidungsfähig ist oder nicht. Im Gegensatz dazu treten Verfügungen erst in Kraft, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Sowohl Vollmachten als auch Verfügungen sind gestaltungsfrei. Dabei ist es auch unerheblich, ob und wie das entsprechende Dokument benannt wird.
Eine Generalvollmacht steckt je nach Ausgestaltung den weitesten Handlungsrahmen für den Bevollmächtigten ab. Wer sie in Händen hält, kann sofort in allen erdenklichen Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers handeln. Grenzen setzen „Höchstpersönliches“ wie Eheschließung und Scheidung, Wahlgang oder Aufsetzen eines Testaments. Aber Vorsicht: Das Missbrauchsrisiko ist hoch, selbst wenn der eigene Partner eingesetzt wird. So hebt etwa das Ende einer Partnerschaft nicht die Wirksamkeit der Vollmacht auf. Hierzu muss sie widerrufen werden, sonst wirkt sie über den Tod des Vollmachtgebers hinaus und bis zum amtlichen Einsetzen der rechtmäßigen Erben.
Auch für die Vorsorgevollmacht gilt die Gestaltungsfreiheit. Ihre Besonderheit ist jedoch, dass ihre Wirksamkeit an die bedingende Voraussetzung geknüpft ist, dass der Vollmachtgeber bereits nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äußern. Inhaltlich zielt die Vorsorgevollmacht auf die wichtigsten Lebensbereiche von der Gesundheitssorge über die Vermögensverwaltung und Wohnungsangelegenheiten bis hin zu Behördlichem und dem Todesfall. Soll ein Konto eröffnet oder aufgelöst werden, wird operiert oder nicht und ist der Umzug in ein Pflegeheim notwendig? In der Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer solche Entscheidungen treffen soll.
Für den Fall, dass man selbst zeitweise oder permanent nicht mehr in der Lage sein sollte, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern, kann man einen gesetzlichen Betreuer vorschlagen. In der Betreuungsverfügung formuliert, zeigt dies den Behörden sozusagen aus erster Hand an, welche Wahl der künftig Betreute präferiert, auch wenn er sich nicht für das Ausstellen einer Vollmacht entschieden hat. In der Betreuungsverfügung lassen sich auch mögliche Ersatzbetreuer angeben und Personen sogar ausschließen. Das zuständige Betreuungsgericht wird die niedergeschriebene Willenserklärung beim Entscheid immer berücksichtigen, sie wirkt für die Behörde allerdings in keiner Weise bindend.
Wichtig zu wissen: Wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt (oder wenigstens eine Betreuungsverfügung), benennt das Gericht einen Betreuer. Dass dies dann automatisch das erwachsene Kind, der Ehepartner oder Lebensgefährte wird, ist jedoch ein Irrglaube. Daher sollte man lieber heute als morgen vorsorglich die entsprechenden Dokumente erstellen und schnell auffindbar hinterlegen.
Wenn Sie sich für eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung interessieren, sollten Sie sich nicht auf irgendwelche Vordrucke einlassen. Wir vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Partner -> Kontakt aufnehmen
Grabmal - <small>Hier will ich bleiben</small>
Als wäre die Trauer um den großen Verlust nicht schlimm genug, drängt auch noch die Zeit. Denn je nach Art der Bestattung sieht der Gesetzgeber enge Zeitgrenzen vor. Nicht nur deshalb kann es von Vorteil sein, die Wahl und das Gestalten des eigenen Grabmals schon zu Lebzeiten selbst zu organisieren.
Zwar herrscht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang – Erd- wie Urnenbeisetzungen sind demnach außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe per se nicht erlaubt. Mit einer behördlichen Genehmigung sind aber auch Seebestattungen möglich. Ganz generell gilt zudem, dass die Bestattung in einem anderen Land sich nach den dortigen Bestimmungen richtet.
Ob man nun auf einem Friedhof schon zu Lebzeiten seine eigene Grabstelle erwerben kann, erschließt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung; diese kann von Ort zu Ort sehr verschieden sein. Das gilt auch für den Memoriam-Garten, also gärtnerisch-gestaltete und gepflegte Gesamtanlagen, in die man sich mit seinem individuellen Grab einfügt.
Sie möchten sich schon heute selbst um Ihr künftiges Grabmal kümmern? Gern vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht -> Kontakt aufnehmen
Niemand kann mit Gewissheit sagen, ob die Angehörigen – soweit es sie überhaupt nahewohnend gibt – die nötige Zeit und Motivation aufbringen, um die letzte Ruhestätte regelmäßig zu pflegen. Davon abgesehen möchte man diese ja vielleicht auch gar nicht damit behelligen. Hier bietet die Dauergrabpflege eine probate Lösung. Dabei werden die zurückgestellten Gelder treuhänderisch verwaltet und die Ausführung der beauftragten Arbeiten stichprobenartig überwacht. Gerne vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Partner rund ums Thema Dauergrabpflege -> Kontakt aufnehmen
Niemand kann mit Gewissheit sagen, ob die Angehörigen – soweit es sie überhaupt nahewohnend gibt – die nötige Zeit und Motivation aufbringen, um die letzte Ruhestätte regelmäßig zu pflegen. Davon abgesehen möchte man diese ja vielleicht auch gar nicht damit behelligen. Hier bietet die Dauergrabpflege eine probate Lösung. Dabei werden die zurückgestellten Gelder treuhänderisch verwaltet und die Ausführung der beauftragten Arbeiten stichprobenartig überwacht. Gerne vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Partner rund ums Thema Dauergrabpflege -> Kontakt aufnehmen
Kryonik - <small>Wider die Sterblichkeit</small>
Man mag daran glauben oder nicht: In der Hoffnung auf künftige Erkenntnisse von Forschung und Wissenschaft, körperliche Schäden zu beheben und altersbedingten Zellenabbau zu stoppen oder gar reversibel zu machen, lassen Menschen ihren Leichnam einfrieren.
Dafür hat sich eine wenn auch äußerst selten angebotene und teure Dienstleistung entwickelt.
Ihr Name Kryonik leitet sich sprachlich aus dem Altgriechischen für Eis bzw. Frost ab. Die Verstorbenen werden hierfür direkt mit Ausstellung des Totenscheins und so zeitnah wie irgend möglich auf extrem niedrige Temperaturen herabgekühlt und konserviert. So sollen die natürlichen Zerfallsprozesse quasi auf Null ausgebremst werden. Zur Ganzkörperkonservierung folgen bei den Dienstleistern dann noch weitere Kunstgriffe, bevor es an gesicherten Orten in die Langzeitkühlung geht – bis zur „Wiedererweckung“. Versprochen oder garantiert wird naturgemäß nichts. Ob es einen Versuch wert ist, darf jeder für sich selbst entscheiden.
Grundsätzlich zählt die Kryonik in Deutschland nicht zu den zugelassenen Bestattungsarten. Das hängt damit zusammen, dass der geltende Friedhofszwang eine Bestattung ausschließlich innerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe erlaubt. Dennoch gibt es letztendlich Möglichkeiten, den Weg der Kryonik zu gehen.
Sie interessieren sich für Kryonik? Gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu spezialisierten Dienstleistern -> Kontakt aufnehmen
Ihr Name Kryonik leitet sich sprachlich aus dem Altgriechischen für Eis bzw. Frost ab. Die Verstorbenen werden hierfür direkt mit Ausstellung des Totenscheins und so zeitnah wie irgend möglich auf extrem niedrige Temperaturen herabgekühlt und konserviert. So sollen die natürlichen Zerfallsprozesse quasi auf Null ausgebremst werden. Zur Ganzkörperkonservierung folgen bei den Dienstleistern dann noch weitere Kunstgriffe, bevor es an gesicherten Orten in die Langzeitkühlung geht – bis zur „Wiedererweckung“. Versprochen oder garantiert wird naturgemäß nichts. Ob es einen Versuch wert ist, darf jeder für sich selbst entscheiden.
Grundsätzlich zählt die Kryonik in Deutschland nicht zu den zugelassenen Bestattungsarten. Das hängt damit zusammen, dass der geltende Friedhofszwang eine Bestattung ausschließlich innerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe erlaubt. Dennoch gibt es letztendlich Möglichkeiten, den Weg der Kryonik zu gehen.
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