Wenn keine Erben ersichtlich sind, müssen Nachlassgericht oder -pfleger erbberechtigte Personen ausfindig machen. Gegebenenfalls können sie dabei auch professionelle Erbenermittler hinzuziehen. Aber man kann sich auch selbst auf die Suche nach eigenen künftigen Erben machen.
Es gibt keine nachweispflichtigen Qualifikationen oder gar eine Berufsausbildung für Erbenermittler. Meist handelt es sich um Juristen, Historiker oder sonstige Dienstleister, die detektivisches Gespür und ein großes Netzwerk mitbringen. Sie werden vom Nachlassgericht bzw. -pfleger eingesetzt, wenn die Fälle zu kompliziert und eigene Recherchen erfolglos geblieben sind.
Es gibt auch Spezialisten, die dabei helfen, schon zu Lebzeiten mögliche Erben ausfindig zu machen. Gründe dafür gibt es viele: Wurde eine Familie beispielsweise durch Flucht, Vertreibung und Auswanderung auseinandergerissen, könnten sich nahe Verwandte oder eventuelle Nachkommen im Ausland befinden, etwa wenn sie nach Kriegsende ausgewandert oder damals im früheren Heimatland zurückgeblieben sind. Möglicherweise gibt es auch uneheliche Kinder im In- und Ausland. Dann gilt es, deren Aufenthaltsort oder den ihrer eventuellen Nachkommen ausfindig zu machen.
Egal wie herum: Kein Nachlass bleibt jemals ohne Erbe. Denn gibt es kein Testament und werden auch nach ergebnisloser Ermittlung keine gesetzlichen Erben gefunden, fällt das Vermögen an den Staat.
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