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Mit weiser Voraussicht Steuerlast für Nachkommen minimieren

6. Mai 2021 von Andreas Becker

© ars publicandi

Das Statistische Bundesamt hat im Februar 2021 seine Erbschaft- und Schenkungsteuer-Statistik 2019 veröffentlicht: Die „steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen“ beliefen sich auf 27,1 Mrd. Euro, 6 Mrd. Euro davon Erbschaftsteuern. Den Fiskus mag’s freuen, aber in vielen Fällen wäre die hohe Steuerlast für die Bedachten zu vermeiden gewesen.

 

Dass die letzte Hose keine Taschen hat, besang Hans Albers schon in den Fünfzigerjahren und riet: „Schnell den kleinen Rest vernaschen, denn im Himmel braucht der Mensch bestimmt, bestimmt kein Geld!“ Dem folgen jedoch die Wenigsten. Stattdessen wird gern sogar gespart, um an die Nachkommen etwas weitergeben zu können.

Leider wird dabei oft nicht an die Erbschaftsteuer gedacht. Je nach Familienverhältnis gibt es zwar Freibeträge, aber angesichts teils erklecklich hoher Summen (Stichwort: Immobilien) sind auch die schnell überschritten. Doch das muss nicht sein, gibt es doch einige Wege, die Erbschaftsteuer ganz legal zu umgehen oder zu verringern. Dazu gehören Schenkungen, Erbschaften auf Umwegen oder etwa auch das Ändern von Familienverhältnissen.

Guter Rat ist hier insofern nicht teuer, sondern spart den Nachkommen Steuern!

„Hinterlassen und Aufteilen“ gehört zum Themenspektrum von EVER.REST. Gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem Beratungsspezialisten.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/erbschaft-schenkung.html

 

 

Kategorie: Verfügen Rubrik: Meinung

 

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