Löschen
Nichts unerwünscht hinterlassenAufräumen kann nur, wer noch nicht gegangen ist. Aber meist bleibt dazu keine Zeit mehr. Daher sollte man schon frühzeitig etwas dafür tun, damit ungewollte Spuren später zuverlässig von anderen beseitigt werden – ob im Internet, in der virtuellen Welt des Vertragswesens oder auch im intimen Alltag …
Digitales Erbe - <small>Heute entschieden, morgen gelöscht</small>
Das Zeitalter des Internets hat völlig neue Welten geschaffen mit Profilen, Briefkästen und Messenger-Diensten. Kennung und Passwort in Händen verschaffen uns dabei die notwendige Kontrolle. Doch was geschieht mit E-Mail-Fächern und WhatsApp-Adressen, mit Facebook-Seiten, Twitter- und Instagram-Accounts oder auch mit den Profilen auf XING, LinkedIn und mit vielem anderen mehr?
Der digitale Nachlass ist eine undurchschaubare Hinterlassenschaft, für die die Nachkommen metaphorisch gesagt einen richtig großen Besen benötigen – wenn sie sich überhaupt darum kümmern. Die Recherchen zum Auffinden unbekannter Internetkonten sind schließlich zeitaufwändig und zudem teuer, wenn man sich dafür die Dienste spezialisierter Anbieter einkauft.
Aber wer möchte andererseits schon, dass nach seinem Tod der Anschein erweckt bleibt, er sei noch am Leben? Daher sollte man seinen digitalen Nachlass besser rechtzeitig, also noch zu Lebzeiten selbst regeln.
Sie interessieren sich für Dienstleistungen aus dem Bereich digitales Erbe? Gern vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Anbieter, der Ihnen weiterhilft -> Kontakt aufnehmen
Der digitale Nachlass ist eine undurchschaubare Hinterlassenschaft, für die die Nachkommen metaphorisch gesagt einen richtig großen Besen benötigen – wenn sie sich überhaupt darum kümmern. Die Recherchen zum Auffinden unbekannter Internetkonten sind schließlich zeitaufwändig und zudem teuer, wenn man sich dafür die Dienste spezialisierter Anbieter einkauft.
Aber wer möchte andererseits schon, dass nach seinem Tod der Anschein erweckt bleibt, er sei noch am Leben? Daher sollte man seinen digitalen Nachlass besser rechtzeitig, also noch zu Lebzeiten selbst regeln.
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Verträge - <small>Nicht alles endet mit dem Tod</small>
Bei Weitem nicht alle Verträge enden automatisch mit dem Tod. Das bedeutet, dass vereinbarte Zahlungen im Zweifelsfall von den Erben weiterhin zu leisten sind. Lediglich höchstpersönliche Verträge, bei denen nur der Verstorbene die Leistung erbringen kann, enden generell automatisch. Das sind etwa Arbeitsvertrag, private Krankenversicherung oder Pflegevereinbarungen.
Trauer hin oder her: Gerade deshalb sollten die Nachkommen möglichst früh die Unterlagen der Verstorbenen durchforsten. Denn umso tückischer ist es, wenn man erst mit der nächsten Rechnung von einem noch laufenden Vertrag erfährt. Der Blick sollte etwa Mietverträgen, Bankkonten und Mobilfunkverträgen gelten, aber auch dem Rundfunkbeitrag, Vereinsmitgliedschaften und vielem anderen mehr.
Vorsicht geboten ist übrigens, wenn Versicherungen im Zusammenhang mit dem Ableben eine Leistung erbringen müssen. Je nach Police wird hier nämlich oft vereinbart, dass eine Nachricht über das Ableben binnen 48 oder 72 Stunden eingehen muss.
Sie interessieren sich für ein Angebot oder eine individuelle Beratung, um Vorkehrungen zum Umgang mit Ihren Verträgen nach dem Tode zu treffen? Gern vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Partner in Ihrer Nähe -> Kontakt aufnehmen
Trauer hin oder her: Gerade deshalb sollten die Nachkommen möglichst früh die Unterlagen der Verstorbenen durchforsten. Denn umso tückischer ist es, wenn man erst mit der nächsten Rechnung von einem noch laufenden Vertrag erfährt. Der Blick sollte etwa Mietverträgen, Bankkonten und Mobilfunkverträgen gelten, aber auch dem Rundfunkbeitrag, Vereinsmitgliedschaften und vielem anderen mehr.
Vorsicht geboten ist übrigens, wenn Versicherungen im Zusammenhang mit dem Ableben eine Leistung erbringen müssen. Je nach Police wird hier nämlich oft vereinbart, dass eine Nachricht über das Ableben binnen 48 oder 72 Stunden eingehen muss.
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Intima - <small>Privateste Verschlusssachen</small>
Wohl jeder hütet das eine oder andere Geheimnis. Und egal warum man etwas für sich behalten möchte: So lange sich diese Dinge ausschließlich im eigenen Kopf abspielen, sind sie dort auch bestens aufgehoben. Anders aber, wenn es sich um Gegenständliches handelt, das an unzugänglichen Orten verwahrt wird. Problematisch wird es nämlich dann, wenn man von jetzt auf gleich vielleicht nicht mehr in der Lage ist, das Versteck mit seinen Intima zu sichern oder aufzulösen.
Privatschatulle
Briefe mit intimen Inhalten von Absendern, von denen niemand selbst posthum etwas erfahren soll, Tagebücher, sensible Foto-, Film- oder Tonaufnahmen, geheime Adoptionsunterlagen, wichtige und doch hochpersönliche Arztbriefe und vieles andere mehr: Sollen Dokumente dieser Art auch über den eigenen Tod hinaus zugriffssicher aufbewahrt werden, empfiehlt sich ein exklusiver Privatschatullen-Service.
Dabei handelt es sich um die anonyme Aufbewahrung im Lager eines externen Archiv-Dienstleisters. Einmal eingelagert, kann man dort selbst jederzeit wieder auf sein Archivgut zugreifen oder sich Scans anfertigen und zumailen lassen. Gleichzeitig lässt sich vereinbaren, dass nur urpersönliche Zugriffe möglich sind und die Privatschatulle nach dem Tod spurlos entsorgt wird.
Sie interessieren sich für eine Privatschatulle? Gern vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem spezialisierten Archiv-Dienstleister mit einem solchen Angebot im Portfolio -> Kontakt aufnehmen
Online-Treuhand
Vergleichbare Archiv-Services mit Vernichtungsauftrag zum Zeitpunkt des Ablebens gibt es auch für digitale Unterlagen. Inhaltlich kann es sich dabei um Scans genauso handeln wie beispielsweise um digitale Filme und Bilder.
Einen externen Archivar mit der Aufbewahrung zu beauftragen, bringt gegenüber dem bloßem Hochladen in Eigenregie bei einem Cloud-Dienst gleich mehrere Vorteile mit sich. So gibt es faktisch keine Obergrenzen für die Speicherkapazität und nach dem Tod auch keinerlei Datenrückstände im Internet. Auch Hackerangriffe braucht man nicht zu fürchten, da sich die externe Datenhaltung rein offline vollzieht.
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Privatschatulle
Briefe mit intimen Inhalten von Absendern, von denen niemand selbst posthum etwas erfahren soll, Tagebücher, sensible Foto-, Film- oder Tonaufnahmen, geheime Adoptionsunterlagen, wichtige und doch hochpersönliche Arztbriefe und vieles andere mehr: Sollen Dokumente dieser Art auch über den eigenen Tod hinaus zugriffssicher aufbewahrt werden, empfiehlt sich ein exklusiver Privatschatullen-Service.
Dabei handelt es sich um die anonyme Aufbewahrung im Lager eines externen Archiv-Dienstleisters. Einmal eingelagert, kann man dort selbst jederzeit wieder auf sein Archivgut zugreifen oder sich Scans anfertigen und zumailen lassen. Gleichzeitig lässt sich vereinbaren, dass nur urpersönliche Zugriffe möglich sind und die Privatschatulle nach dem Tod spurlos entsorgt wird.
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Online-Treuhand
Vergleichbare Archiv-Services mit Vernichtungsauftrag zum Zeitpunkt des Ablebens gibt es auch für digitale Unterlagen. Inhaltlich kann es sich dabei um Scans genauso handeln wie beispielsweise um digitale Filme und Bilder.
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