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Kosten absetzen für letzte Steuererklärung von Verstorbenen

4. Mai 2021 von Sabine Sturm

 © ars publicandi

Gut zu wissen: Wenn die Erben für den Verstorbenen eine Steuererklärung abgeben, können sie die Kosten für den Steuerberater bei der Erbschaftsteuer absetzen – Gleiches gilt übrigens auch bei Räumungskosten einer Eigentumswohnung.

 

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes können Erben die Kosten für einen Steuerberater absetzen, der die Steuererklärung für den Verstorbenen übernimmt. Ebenfalls absetzbar sind die Kosten für die Räumung einer Eigentumswohnung, denn diese stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nachlass.

Grund dafür ist, dass es sich jeweils um Nachlassverbindlichkeiten handelt – diese mindern bei der Berechnung der Erbschaftsteuer die Erbmasse.

Geht es um hohe Nachlassverbindlichkeiten, sind Einzelnachweise lohnenswert, beispielsweise auch für die Kosten der Beerdigung sowie für Grabpflege und Grabmal. Erben können aber auch den sogenannten Erbfallkostenpauschbetrag nutzen, er beträgt pro Erbfall derzeit pauschal 10.300 Euro.

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202110043

 

 

Kategorie: Verfügen Rubrik: Recht

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