Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich die deutsche Ärzteschaft im Rahmen des Deutschen Ärztetags dazu entschieden, die bisher verbotene Suizidassistenz aus der Berufsordnung zu streichen.
Die Suizidhilfe in Deutschland befreit sich langsam aus der Klammer an Beschränkungen – sowohl bei der gesetzlichen Normierung als auch bei standesrechtlichen Bestimmungen. Ein deutliches Zeichen hat hierbei die deutsche Ärzteschaft gesetzt: Im Rahmen des Deutschen Ärztetags am 4. Mai hat eine klare Mehrheit der Delegierten entschieden, das bisherige Verbot der Suizidassistenz aus der (Muster-)Berufsordnung zu streichen.
Hintergrund des Entschlusses ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem der § 217 Strafgesetzbuch, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit für nichtig erklärt wurde.
Konkret bedeutet dies jetzt die Entfernung der Formulierung „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ aus der bundesweiten (Muster-)Berufsordnung. Im Zuge dessen wurde jedoch auch betont, dass es nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft gehört, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten, und darum niemand verpflichtet werden kann, Suizidhilfe zu leisten.
Ethisch gesehen bleibt das Thema allerdings wohl immer umstritten und wird darum sicherlich auch weiterhin kontrovers diskutiert werden.